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Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, Stromausfall oder ein Hausbrand können für jedes Individuum, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt. Nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre persönliche Notfallplanung nachzudenken.

Die Broschüre "Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen.
Checklisten unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Den Ratgeber finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK.

Ein gedrucktes Exemplare finden Sie in der Auslage im Verwaltungsgebäude der VGem Mespelbrunn. 

 

 

 

 


 

Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern

Allgemeinverfügung des LRA Aschaffenburg vom 17.08.2022

Bis vorerst einschließlich den 30. September 2022 wird es im gesamten Landkreis untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern – mit Ausnahme des Mains – zu entnehmen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände.

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Das heißt, dass auch Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Bespiel Eimern und Gießkannen verboten ist.

Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.


Informationen vom Polizeipräsidium Unterfranken

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