Für welches Gebiet gilt das Verbot von offenem Feuer?
Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn (seit 13.06.2023, bis auf Widerruf)
Wenn es regnet, darf ich dann wieder Feuer im Wald und am Waldrand machen?
Nein. Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.
Darf ich einen Gasgrill im Wald und am Waldrand verwenden?
Nein. Das Grillen im Außenbereich (außerhalb der Siedlungsfläche) ist verboten.
Darf ich einen Gasgrill innerhalb der Ortschaft verwenden?
Ja, ein feststehender Gasgrill kann verwendet werden.
Darf ich ein Elektro-, Gas- oder Holzkohlegrill im Wald und am Waldrand verwenden?
Nein. Das Grillen außerhalb der Siedlungsfläche ist verboten.
Darf ich einen Elektrogrill innerhalb der Ortschaft verwenden?
Ja, ein Elektrogrill innerhalb der Ortschaft kann verwendet werden.
Darf ich im Siedlungsgebiet meinen Kohle- oder Holzgrill benützen?
Ja, aber mit besonderer Vorsicht und nicht unbeaufsichtigt lassen sowie Funkenflug zwingend vermeiden. Die Glut ist vollständig zu löschen!
Darf ich eine Zigarette, Pfeife usw. außerhalb des Siedlungsgebietes rauchen?
Das Rauchen im Wald ist verboten.
Darf ich mit Fackeln im Wald und am Waldrand spazieren oder mit Fackeln Wege im Wald oder entlang dem Waldrand beleuchten?
Nein, da eine Fackel ein offenes Feuer bildet, ist die Verwendung verboten.
Darf ich fest eingerichtete Feuerstellen und Grillplätze im Freien außerhalb vom Siedlungsgebiet (Wald und Waldrand, Grillstellen im Freien) nutzen?
Es ist derzeit verboten, Feuerstellen mit Holz- und/oder Kohlefeuerung außerhalb des Siedlungsgebiets zu benutzen, da von Funkenflug ausgegangen werden muss.
Darf ich auf dem Zeltplatz ein Lagerfeuer machen?
Nein.
Darf ich auf dem Zeltplatz grillen?
Nein. Der Zeltplatz liegt im Wald außerhalb des Siedlungsbereichs.
Darf ich an den ausgewiesenen gemeindlichen Grillplätzen grillen?
Nein. Da die gemeindlichen Grillplätze im Außenbereich liegen, ist das Grillen dort bis auf Widerruf verboten.
Darf ich Feuerwerkskörper abbrennen?
Nein. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb des Siedlungsgebietes ist verboten. Das Reglement der Einwohnergemeinde am Abbrennungsort ist zu beachten.
Auf Antrag kann die Gemeinde für den Siedlungsbereich eine Bewilligung für das Abbrennen von Feuerwerkkörpern an speziellen Anlässen (Hochzeiten, Geburtstage, etc) erteilen.
Dürfen wir ein Höhenfeuer machen?
In der derzeitigen Lage ist es bis auf Widerruf verboten, ein Höhenfeuer zu machen.
Darf ich Himmelslaternen / Heißluftballone / Wunderkerzen an Heliumballonen (gekaufte / selbstgebaute) steigen lassen?
Nein.