Corona-Schutz- und Hygienekonzept
In Anbetracht der sich ständig anpassenden Vorgaben und Verfügungen der Bayerischen Staatsregierung gelten nachfolgende Schutz- und Hygienevorschriften für die jeweils freigegebenen Unterrichtsformen (Einzelunterricht, Gruppen- oder Ensembleunterricht) und werden entsprechend angepasst.
Der Unterricht muss zur Vermeidung von Infektionen und Gesundheitsrisiken unter folgenden Bedingungen stattfinden:
- Die Musikschule stellt bis auf weiteres keine Warteräume zur Verfügung. Der Schüler/in kommt auf direktem Weg und zu seiner Zeit zum Unterrichtsraum.
- Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
- In den Unterrichtseinheiten des Vokal- und Blasinstrumentenunterrichts dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.
- Wir bitten die Eltern bzw. Begleitpersonen, die Kinder zur Kontaktminimierung nicht ins Gebäude zu begleiten.
- Zwischen den Beteiligten, Lehrkraft und Schüler/n, ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Die Musikschule stellt Händedesinfektionsmittel bereit. Tastaturen werden nach jedem Schüler von der Lehrkraft desinfiziert. Türgriffe und Sanitäranlagen werden regelmäßig desinfiziert und gereinigt.
- Es kann aus organisatorischen Gründen zu Verzögerungen und leichten Kürzungen der Unterrichtszeiten sowie zu Raumänderungen kommen. Bitte folgen Sie den Anweisungen der jeweiligen Lehrer/innen oder der Verwaltung der Musikschule.
- Grundsätzlich müssen erkrankte Schüler vom Unterricht fernbleiben.
Bei Fragen melden Sie sich bitte in der Musikschulverwaltung bei Frau Fath unter der Nummer 06092/942 124.