Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer: Änderungen am Grundbesitz melden
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind Sie gesetzlich verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt anzuzeigen. Dazu zählen beispielsweise Änderungen der Größe, Nutzung oder Eigentumsverhältnisse. Bitte beachten Sie, dass diese Meldung bis spätestens 31. März des Folgejahres erfolgen muss, da sie die Berechnung der Grundsteuer beeinflusst.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer und die erforderlichen Formulare unter www.grundsteuer.bayern.de.
