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Häufig gestellte Fragen zum Thema offenes Feuer in den Sommermonaten

Für welches Gebiet gilt das Verbot von offenem Feuer?

Für die Gemeindegebiete der Gemeinden Heimbuchenthal, Dammbach und Mespelbrunn mit der Allgemeinverfügung vom 30.04.2026.

 

Wenn es regnet, darf ich dann wieder Feuer im Wald und am Waldrand machen?

Nur wenn der Waldbrandindex bzw. der Graslandbrandindex wieder auf Stufe 3 oder weniger gesunken ist.

 

Darf ich ein Elektro-, Gas- oder Holzkohlegrill im Wald und am Waldrand verwenden?

Nein. Das Grillen außerhalb der Siedlungsfläche ist verboten.

 

Darf ich einen Grill innerhalb der Ortschaft verwenden?

Ja, ein feststehender Grill kann verwendet werden, aber mit besonderer Vorsicht und nicht unbeaufsichtigt lassen sowie Funkenflug zwingend vermeiden. Die Glut ist vollständig zu löschen! Löschmittel sind bereit zu halten.

 

Darf ich eine Zigarette, Pfeife usw. außerhalb des Siedlungsgebietes rauchen?

Das Rauchen im Wald ist verboten.

 

Darf ich mit Fackeln im Wald und am Waldrand spazieren oder mit Fackeln Wege im Wald oder entlang dem Waldrand beleuchten?

Nein, da eine Fackel ein offenes Feuer bildet, ist die Verwendung verboten.

 

Darf ich fest eingerichtete Feuerstellen und Grillplätze im Freien außerhalb vom Siedlungsgebiet (Wald und Waldrand, Grillstellen im Freien) nutzen?

Es ist derzeit verboten, Feuerstellen mit Holz- und/oder Kohlefeuerung außerhalb des Siedlungsgebiets zu benutzen, da von Funkenflug ausgegangen werden muss.

 

Darf ich auf dem Zeltplatz ein Lagerfeuer machen?

Nein.

 

 

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