Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026
Der Gutachterausschuss des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwertzonen zum Stichtag 01.01.2026 gemäß § 196 BauGB flächendeckend beschlossen.
Die neuen Bodenrichtwerte für den Innenbereich sowie die festgestellten Bodenrichtwerte für die Nutzungen Acker-, Grünland und Forst (mit Aufwuchs) stehen im Internet unter http://www.bodenrichtwerte.bayern.de/ oder unter www.geoportal.bayern.de/bayernatlas (weiter „Thema wechseln“ --> „Planen und Bauen“, --> Bodenrichtwerte) kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung.
Zudem können Sie die Bodenrichtwerte im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn, Hauptstraße 81, 63872 Heimbuchenthal, Zimmer 10 zu unseren Öffnungszeiten einsehen. Die Ortspläne liegen nicht mehr in gedruckter Form vor, daher gewähren wir Zugang zu den o. g. digitalen Bodenrichtwertportalen.
Außerdem kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Schriftliche Anfragen zu Bodenrichtwerten sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, gerne auch per Mail, an die Adresse Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.