Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der akuten Brandgefahr hat die Gemeinde Mespelbrunn ab sofort ein Verbot für offenes Feuer außerhalb des bebauten Ortsgebiets erlassen.
Die Regelungen sind zum 1. Mai 2026 in Kraft getreten und gelten bis auf Widerruf.
Verboten sind außerhalb der geschlossenen Ortschaft insbesondere:
- Lagerfeuer und offene Feuerstellen,
- Holzkohle- und Holzgrills auf Privatgrundstücken sowie
- die Nutzung öffentlicher Grillplätze
Was bleibt erlaubt?
Das Grillen innerhalb geschlossener Ortschaften ist weiterhin möglich – unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen. Dazu zählen:
- Aufstellung auf nicht brennbarem Untergrund
- Vermeidung von Funkenflug
- Ständige Aufsicht
- Vollständiges Ablöschen von Glut und Feuer
- Bereitstellung geeigneter Löschmittel (Wassereimer, Gartenschlauch, Feuerlöscher)
Zuwiderhandlungen werden mit einem Zwangsgeld von 250 Euro geahndet. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.
Hintergrund:
Die außergewöhnlich trockene Witterung hat die Bodenfeuchte massiv reduziert. Grasland- und Waldbrandgefahrenindex stehen aktuell auf Stufe 4 („hohe Gefahr“). Bereits kleine Funken können Brände entfachen – auch in Gärten oder auf landwirtschaftlichen Flächen.
Mit den Allgemeinverfügungen reagieren die Gemeinden auf die klimabedingt steigende Wald- und Flächenbrandgefahr – zum Schutz von Bevölkerung, Natur und Infrastruktur.
Allgemeinverfügung:
Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr - Allgemeinverfügung Gemeinde Mespelbrunn
Weitere Informationen & FAQ:
Die Allgemeinverfügungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind zu finden unter www.vgem-mespelbrunn.de/Aktuelles
Kontakt für Rückfragen:
VGem Mespelbrunn
06092 942-0
E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de