Gute Nachrichten für Vereine, die Feste veranstalten:
Die Vorschriften für die Genehmigung des Alkoholausschanks bei öffentlichen Veranstaltungen wurden vereinfacht.
Künftig fallen in der Regel keine Gebühren mehr an.
Was bedeutet das für Vereine konkret?
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen keine Einwände hat, gilt die Erlaubnis für den Alkoholausschank automatisch als erteilt.
Ein schriftlicher Bescheid ist dann nicht nötig, und es fallen keine Gebühren an.
Was muss eingereicht werden?
Bitte reichen Sie spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung folgende Angaben ein:
- Name und Adresse des Veranstalters
- Ort und Zeitraum des Festes
- Welche Speisen und Getränke angeboten werden
- Ein Nachweis zur Zuverlässigkeit: Wenn Sie schon früher erfolgreich ein Fest mit Alkoholausschank durchgeführt haben, genügt meist die Angabe von Ort, Zeitraum und Art des damaligen Festes, sofern es keine Beanstandungen gab.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Füllen Sie zur Antragstellung einfach das Formular aus und senden Sie es an unser Ordnungsamt.
Die Antragstellung ist auch ohne Formular per formloser E-Mail möglich.
Senden Sie Ihre E-Mail mit dem ausgefüllten Formular oder den oben genannten Angaben an folgende E-Mail-Adresse:
poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de
Hinweis:
In seltenen Fällen kann die Gemeindeverwaltung, wenn eine genauere Prüfung nötig ist, wie bisher einen kostenpflichtigen Bescheid erlassen. Dies wird Ihnen dann mitgeteilt.
Unser Tipp:
Stellen Sie den Antrag möglichst rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor dem Fest – und achten Sie auf vollständige Unterlagen.
Bei Fragen oder zur Antragstellung stehen wir gerne zur Verfügung.