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Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn
Hauptstraße 81.  63872 Heimbuchenthal.   06092/942-0   06092/942-28.   Poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de    Wegbeschreibung     Impressum

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Heimbuchenthal hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 die 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses erfolgte am 02.05.2025 im amtlichen Mitteilungsblatt.

Lage im Gemeindegebiet:

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 322/1, 323, 323/2, 323/9, 323/21, 323/39, 323/52, 328, 328/2, 323/3, 323/40, 323/54, 324, 328/4, 329, 329/2, 329/3, 329/4, 330, 330/2, 330/3, 330/4, 330/5, 330/6, 330/7, 331, 332, 333, 334, 336, 339, 340, 341, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 355, 356, 356/1, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 545, 545/2, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 553, 554, 555, 556, 557, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 564, 565, 566, 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583, 584, 887, 888, 889, 890, 891, 892, 893, 894, 895, 906/1 sowie Teile der Flurstücke Nr. 319, 323/36, 323/45,324, 374/1, 567, 578/2, 585, 586, 884, 885, 886 und 1013.

 

Frühzeitige Offenlage und Möglichkeit der Stellungnahme:

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.03.2025 wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beschlossen.

 

Der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans vom 10.11.2025 liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit folgenden Unterlagen:

  • Begründung vom 10.11.2025
  • Umweltbericht zum FNP im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“ von Maier Landplan

 

in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich dem 06.01.2026

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn (Hauptstraße 81, 63872 Heimbuchenthal) während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Eine Terminvereinbarung ist für die Einsichtnahme nicht erforderlich.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch via E-Mail (christina.bathon@vgem-mespelbrunn.bayern.de) abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift).

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Hinweis: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert. Nach endgültiger Fertigstellung der Planunterlagen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine weitere Offenlage statt.


 

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