Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf zur Neuaufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“
Der Gemeinderat der Gemeinde Heimbuchenthal hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“ neu aufzustellen. Die Bekanntmachung des Aufstellungs-/Änderungsbeschlusses erfolgte am 05.10.21 im amtlichen Mitteilungsblatt.
Der Gemeinderat hat danach in der Sitzung vom 04.08.2022 die Abwägung der Stellungnahmen, welche während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangen waren, durchgeführt und den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“ in der Sitzung vom 13.03.2025 gebilligt.
Lage im Gemeindegebiet:

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich für die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“ umfasst die Flurstücke Nr. 322/1, 323, 323/2, 323/9, 323/21, 323/39, 323/52, 328, 328/2, 323/3, 323/40, 323/54, 324, 328/4, 329, 329/2, 329/3, 329/4, 330, 330/2, 330/3, 330/4, 330/5, 330/6, 330/7, 331, 332, 333, 334, 336, 339, 340, 341, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 355, 356, 356/1, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 545, 545/2, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 553, 554, 555, 556, 557, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 564, 565, 566, 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583, 584, 887, 888, 889, 890, 891, 892, 893, 894, 895, 906/1 sowie Teile der Flurstücke Nr. 319, 323/36, 323/45,324, 374/1, 567, 578/2, 585, 586, 884, 885, 886 und 1013.
Verfahrensart:
Die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“ erfolgt im Regelverfahren. Die üblichen Beteiligungsschritte gemäß §§ 3, 4 und 4a BauGB sowie die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB werden sachgemäß durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wurde erstellt. Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung findet Anwendung.
Da der Bebauungsplan sich gegenwärtig nicht aus den Darstellungen des gemeindlichen Flächennutzungsplanes entwickeln kann, wird dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB geändert.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“ wird das in die Jahre gekommene Planwerk großflächig an den topographischen Bestand angepasst. Zusätzlich sollen im Rahmen der Neuaufstellung in Teilbereichen bauliche Entwicklungen ermöglicht werden, die dazu beitragen den Sport- und Freizeitstandort abzurunden und naherholungsverträgliche Formen der Forst- und Landwirtschaft sowie der Lagerung derer Erzeugnisse zu ermöglichen. Auch für die Bestandsgebäude sollen maßvolle Möglichkeiten für bauliche An- und Umbauten oder sonstige bauliche Veränderungen geschaffen werden.
Offenlage und Möglichkeit der Stellungnahme:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.03.2025 wurde der Entwurf des neu aufzustellenden Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beschlossen.
Der Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“ vom 10.11.2025 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit folgenden Unterlagen:
- Begründung vom 10.11.2025
- Grünordnungsplan – Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen (EAR Buchrain) vom 24.04.2025
- Umweltbericht zum BBP Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“ mit integrierter Grünordnung und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 24.04.2024
- Beschlussvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung vom 26.05.2025
- Beschallungsplan der Gemeinde Heimbuchenthal
- Löschwasserversorgung Heimbuchenthal Buchrain_LGP_02
- Löschwasserversorgung_WL Plan Buchrain
in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich dem 06.01.2026
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn (Hauptstraße 81, 63872 Heimbuchenthal) während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Eine Terminvereinbarung ist für die Einsichtnahme nicht erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch via E-Mail (christina.bathon@vgem-mespelbrunn.bayern.de) abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hinweis: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert. Nach endgültiger Fertigstellung der Planunterlagen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine weitere Offenlage statt.