Die Verbesserungsbeitragsbescheide für den Neubau der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) werden seit 29. September 2025 versendet. Die Zustellung erfolgt voraussichtlich Mitte bis Ende der Kalenderwoche 40.
Die festgesetzten Beiträge werden am 03. November 2025 zur Zahlung fällig.
Informationen zu den Bescheiden
Jeder Beitragsbescheid enthält ein Berechnungsblatt, das die ermittelte beitragspflichtige Geschossfläche ausweist.
Widerspruchsrecht
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Bescheid fehlerhaft ist (z. B. wegen einer unzutreffenden Geschossflächenberechnung), können Sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nach Zustellung Widerspruch einlegen.
Dies ist möglich:
- schriftlich,
- zur Niederschrift bei der Verwaltung oder
- elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltung:
📞 06092/942-121 oder 06092/942-138
✉️ beitrag@vgem-mespelbrunn.bayern.de
Bitte beachten Sie: Eine telefonische oder schriftliche Rückfrage steht nicht der Einlegung eines Widerspruchs gleich!
Stundung und Ratenzahlung
Individuelle Stundungen sind bei dieser Beitragserhebung möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür bei Bedarf direkt an die Abteilung Kasse:
📞 06092/942-111
Falls Sie den Betrag in Raten bezahlen möchten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig – spätestens aber bis zum Fälligkeitsdatum am 03. November 2025 – mit der Kasse in Verbindung.