Ein Teil der Abrechnungsbescheide für die Wasser- und Abwassergebühren der Gemeinde Mespelbrunn wurde versehentlich mit dem Bescheiddatum 03.02.2025 statt korrekt 03.02.2026 erlassen. Infolgedessen wurde im Bescheid auch das Fälligkeitsdatum der Abrechnungsbeträge für das Abrechnungsjahr fälschlicherweise mit 17.11.2025 angegeben.
Alle weiteren Angaben im Bescheid sind korrekt.
In der Buchhaltung ist das Fälligkeitsdatum der Abrechnungsbeträge ordnungsgemäß auf den 09.03.2026 hinterlegt. Eventuelle Nachzahlungen werden daher erst zu diesem Termin fällig und – sofern ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt – auch erst zu diesem Zeitpunkt vom Konto eingezogen.
In den kommenden Tagen erhalten alle betroffenen Abgabepflichtigen einen korrigierten Bescheid mit dem richtigen Bescheiddatum 03.02.2026.
Der Einzug der ersten Abschlagsrate für das Jahr 2026 wird aus diesem Grund vom 16.02.2026 auf den 23.02.2026 verschoben.
Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.