In den kommenden Tagen werden die bereits angekündigten Bescheide über die Verbesserungsbeiträge für die Trinkwasseraufbereitungsanlage an alle Grundstückseigentümer in den Gemeinden Mespelbrunn und Heimbuchenthal zugestellt.
Die Verwaltung gibt hierzu folgende Informationen:
- Die Beiträge werden nicht automatisch abgebucht. Bitte denken Sie daran, den fälligen Betrag rechtzeitig zu überweisen.
- Möchten Sie eine automatische Abbuchung zur Fälligkeit?
- Informieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
- Voraussetzung ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat für das gewünschte Konto, falls dieses noch nicht vorliegt.
- Können Sie die Beitragssumme bei Fälligkeit nicht vollständig zahlen, besteht die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen.
- Hinweis zur Verzinsung: Für etwaige Stundungen wird ein Zinssatz von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB erhoben. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
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