Kommunales Förderprogramm zur Innenentwicklung 

Der Gemeinderat Dammbach hat im Rahmen der Initiative der Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz SpessartKraft das Kommunale Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung verabschiedet.
Die Gemeinde Dammbach gewährt ab 01.10.2018 unter bestimmten Fördervoraussetzungen Zuwendungen, um erhaltenswerte, ältere Gebäude im Ort zu sanieren und zu revitalisieren. Im Übrigen soll der Abbruch von nicht-erhaltenswerten Gebäuden gefördert werden. Ebenfalls gefördert wird der Kauf von Grundstücken auf denen ein Neubau errichtet oder eine attraktive Freifläche geschaffen wird sowie der Neubau selbst.
Dabei verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Schaffung neuer Gebäude und attraktiver Freiflächen zu unterstützen und das Ortsbild optisch sowie funktional zu erhalten und aufzuwerten.
Nach Antragseingang in der Bauverwaltung der VG Mespelbrunn erhalten Sie eine Nachricht, ob Ihre Vorhaben grundsätzlich förderfähig sind. Mit der Zusage erhalten Sie ein Formular „Verwendungsnachweis“ zugesandt. Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es, zusammen mit den Rechnungen, bis spätestens 15. Oktober des jeweiligen Jahres an die Verwaltung. Bei späterem Eingang kann Ihr Antrag erst im folgenden Jahr berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat entscheidet nach den Vorgaben der Richtlinie in seiner November-Sitzung, wie die Fördermittel auf die bis dahin eingereichten Verwendungsnachweise verteilt werden.
Die Gemeinde zielt hierbei darauf ab, dass möglichst viele Antragsteller etwas aus dem Fördertopf bekommen und nicht nur wenige Antragsteller die gesamte im Haushalt jährlich eingestellte Summe abschöpfen.
Da das Förderprogramm zum 30.09.2023 ausläuft, ist letztmalig die Möglichkeit bis zum 15.10.2024 den Verwendungsnachweis einzureichen. Verwendungsnachweise, die nicht bis zum 15.10.2024 eingereicht sind, verfallen.
Es handelt sich bei dieser Richtlinie zur Innenentwicklung um ein freiwilliges Förderprogramm der Gemeinde Dammbach, mit dem wir vor allem für junge Familien einen Anreiz schaffen wollen, nach Dammbach zu ziehen oder im Ort zu bleiben.
Die Laufzeit des Förderprogramms ist zunächst auf fünf Jahre, bis 30.09.2023, begrenzt. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme umsetzen möchten. Dabei gilt: Der förderrechtliche „Schwellenwert“ liegt bei einer Investitionssumme von 100.000 Euro. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Ihr Ansprechpartner für Anträge und Fragen rund um das Förderprogramm ist Ihre Gemeindeverwaltung.
Die Förderrichtlinie sowie die zugehörigen Formulare zum Download finden Sie hier:
Förderrichtlinie
Förderantrag
Verwendungsnachweis