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Förderprogramm Innenentwicklung

Kommunales Förderprogramm zur Innenentwicklung                                                 

Der Gemeinderat Mespelbrunn hat im Rahmen der Initiative der Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz SpessartKraft das Kommunale Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung verabschiedet.

Die Gemeinde Mespelbrunn gewährt seit dem 01.10.2018 unter bestimmten Fördervoraussetzungen Zuwendungen, um erhaltenswerte, ältere Gebäude im Ort zu sanieren und zu revitalisieren. Im Übrigen soll der Abbruch von nicht-erhaltenswerten Gebäuden gefördert werden. Dabei verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Schaffung neuer Gebäude und attraktiver Freiflächen zu unterstützen sowie Leerstände zu beheben und zu vermeiden sowie das Ortsbild optisch und funktional zu erhalten und aufzuwerten.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude über 40 Jahre alt ist und die Sanierungsmaßnahmen zu einer Leerstandsbehebung oder Vermeidung eines Leerstandes führen. Gefördert wird also, wenn das Gebäude neu erworben, neu bezogen oder vererbt/notariell überschrieben wird.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme bezuschusst werden.

Nach Antragseingang in der Bauverwaltung der VG Mespelbrunn erhalten Sie eine Nachricht, ob Ihre Vorhaben grundsätzlich förderfähig sind. Mit der Zusage erhalten Sie ein Formular „Verwendungsnachweis“ zugesandt. Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es, zusammen mit den Rechnungen, bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Jahres an die Verwaltung. Bei späterem Eingang kann Ihr Antrag erst im folgenden Jahr berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat entscheidet nach den Vorgaben der Richtlinie in seiner November-Sitzung, wie die Fördermittel auf die bis dahin eingereichten Verwendungsnachweise verteilt werden.

Die Gemeinde zielt hierbei darauf ab, dass möglichst viele Antragsteller etwas aus dem Fördertopf bekommen und nicht nur wenige Antragsteller die gesamte im Haushalt jährlich eingestellte Summe abschöpfen.

Es handelt sich bei dieser Richtlinie zur Innenentwicklung um ein freiwilliges Förderprogramm der Gemeinde Mespelbrunn, mit dem wir vor allem für junge Familien einen Anreiz schaffen wollen, nach Mespelbrunn zu ziehen oder im Ort zu bleiben.

Die Laufzeit des Förderprogramms ist zunächst auf fünf Jahre, bis 30.09.2023, begrenzt. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme umsetzen möchten. Dabei gilt: Der förderrechtliche „Schwellenwert“ liegt bei einer Investitionssumme von 20.000 Euro. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Ihr Ansprechpartner für Anträge und Fragen rund um das Förderprogramm ist Ihre Gemeindeverwaltung.

 

Die Förderrichtlinie sowie die zugehörigen Formulare zum Download finden Sie hier:

 

 Förderrichtlinie

 Förderantrag

 Verwendungsnachweis

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