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Beantragung von Ausweisdokumenten

Hoheitliche Dokumente

Personalausweis von 0 bis 16 Jahren

Kosten: 22,80 € bis zum Alter von 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)

Bitte bringen Sie mit:
-Ein biometrisches Passbild, das nicht älter als ein Jahr ist
-Den aktuellen Personalausweis oder Kinder-/Reisepass
-Geburtsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird)

-ggf. Einwilligungserklärung (*siehe Erläuterung)
 

Bitte beachten:

Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Die Beantragungsdauer beträgt aktuell ca. 3 bis 4 Wochen

 

Abholung:

Wenn Sie eine Abholmitteilung per Post bekommen haben, können Sie den Personalausweis ohne Termin abholen. Bitte bringen Sie das alte Dokument zum Entwerten oder vernichten mit.

 

*Einwilligungserklärung

Kommt nur ein Elternteil zur Beantragung mit, muss der andere Elternteil eine Einwilligungserklärung für die Beantragung von Dokumenten unterschreiben.

Besteht für das Kind die alleinige Sorge, muss ein Sorgerechtsnachweis bzw. eine Negativbescheinigung vom Landratsamt vorgelegt werden.

Leben die Eltern seit mindestens sechs Monaten getrennt, wird keine Einwilligungserklärung benötigt.

 


Personalausweis von 16 Jahren bis 18 Jahren

Kosten: 22,80 € bis zum Alter von 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)

Bitte bringen Sie mit:
-Ein biometrisches Passbild, das nicht älter als ein Jahr ist
-Den aktuellen Personalausweis oder Reisepass
-Geburtsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird)

 

Bitte beachten:

Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Personalausweis ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Die Beantragungsdauer beträgt aktuell ca. 3 bis 4 Wochen

 

Abholung:

Wenn Sie den PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion und eine Abholmitteilung per Post bekommen haben, können Sie den Personalausweis ohne Termin abholen. Bitte bringen Sie das alte Dokument zum Entwerten oder vernichten mit.

 

Sie können den Ausweis nicht selbst abholen??

Dann können Sie einer beliebigen Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss Ihr altes Dokument mitbringen und sich selbst ausweisen.


Personalausweis ab 18 Jahren:

Kosten: 22,80 € bis zum Alter von 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)

  37,00 € ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)

Bitte bringen Sie mit:
-Ein biometrisches Passbild, das nicht älter als ein Jahr ist
-Den aktuellen Personalausweis oder Reisepass
-Geburtsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird) oder
  Heiratsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird und Sie verheiratet sind)

 

Bitte beachten:

Die Beantragungsdauer beträgt aktuell ca. 3 bis 4 Wochen

 

Abholung:

Wenn Sie den PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion und eine Abholmitteilung per Post bekommen haben, können Sie den Personalausweis ohne Termin abholen. Bitte bringen Sie das alte Dokument zum Entwerten oder vernichten mit.

 

Sie können den Ausweis nicht selbst abholen??

Dann können Sie einer beliebigen Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss Ihr altes Dokument mitbringen und sich selbst ausweisen.


Vorläufiger Personalausweis

Kosten: 10,00 € (Gültigkeit 3 Monaten)

Bitte bringen Sie mit:
-Ein biometrisches Passbild, das nicht älter als ein Jahr ist
-Den aktuellen Personalausweis oder Reisepass
-Geburtsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird) oder
-Heiratsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird und Sie verheiratet sind)

-ggf. Einwilligungserklärung (*siehe Erläuterung)

 

Bitte beachten:

Den vorl. Personalausweis könne Sie direkt nach Beantragung mitnehmen.

 

Bei Beantragung unter 16 Jahren:

Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

 

*Einwilligungserklärung

Kommt nur ein Elternteil zur Beantragung mit, muss der andere Elternteil eine Einwilligungserklärung für die Beantragung von Dokumenten unterschreiben.

Besteht für das Kind die alleinige Sorge, muss ein Sorgerechtsnachweis bzw. eine Negativbescheinigung vom Landratsamt vorgelegt werden.

Leben die Eltern seit mindestens sechs Monaten getrennt, wird keine Einwilligungserklärung benötigt.

 


Reisepass

Kosten: 37,50 € bis zum Alter von 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)

 60,00 € ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)

Bitte bringen Sie mit:
-Ein biometrisches Passbild, das nicht älter als ein Jahr ist
-Den aktuellen Personalausweis oder Reisepass
-Geburtsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird)

- Heiratsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird und Sie verheiratet sind)

-ggf. Einwilligungserklärung (*siehe Erläuterung)

 

Bei Beantragung unter 18 Jahren:

Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

 

Bitte beachten:

Die Beantragungsdauer beträgt aktuell ca. 5 bis 6 Wochen

 

Abholung:

Wenn Sie eine Abholmitteilung per Post bekommen haben, können Sie den Reisepass ohne Termin abholen. Bitte bringen Sie das alte Dokument zum Entwerten oder vernichten mit.

 

Sie können den Reisepass nicht selbst abholen??

Dann können Sie einer beliebigen Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss Ihr altes Dokument mitbringen und sich selbst ausweisen.

 

*Einwilligungserklärung

Kommt nur ein Elternteil zur Beantragung mit, muss der andere Elternteil eine Einwilligungserklärung für die Beantragung von Dokumenten unterschreiben.

Besteht für das Kind die alleinige Sorge, muss ein Sorgerechtsnachweis bzw. eine Negativbescheinigung vom Landratsamt vorgelegt werden.

Leben die Eltern seit mindestens sechs Monaten getrennt, wird keine Einwilligungserklärung benötigt.


Expressreisepass

Kosten: 69,50 € bis zum Alter von 24 Jahren 69,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)

  92,00 € ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)

Bitte bringen Sie mit:
-Ein biometrisches Passbild, das nicht älter als ein Jahr ist
-Den aktuellen Personalausweis oder Reisepass
-Geburtsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird)

- Heiratsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird und Sie verheiratet sind)

-ggf. Einwilligungserklärung (*siehe Erläuterung)

 

Bitte beachten:

Der Expressreisepass ist ein normaler Reisepass, der innerhalb von 3 Werktagen (72 Stunden) fertiggestellt und an die Gemeinde geliefert wird.

 

Bei Beantragung unter 18 Jahren:

Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

 

Abholung:

Wenn Sie eine Abholmitteilung per Post bekommen haben, können Sie den Reisepass ohne Termin abholen. Bitte bringen Sie das alte Dokument zum Entwerten oder vernichten mit.

 

Sie können den Reisepass nicht selbst abholen??

Dann können Sie einer beliebigen Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss Ihr altes Dokument mitbringen und sich selbst ausweisen.

 

*Einwilligungserklärung

Kommt nur ein Elternteil zu Beantragung mit, muss der andere Elternteil eine Einwilligungserklärung für die Beantragung von Dokumenten unterschreiben.

Besteht für das Kind die alleinige Sorge, muss ein Sorgerechtsnachweis bzw. eine Negativbescheinigung vom Landratsamt vorgelegt werden.

Leben die Eltern seit mindestens sechs Monaten getrennt, wird keine Einwilligungserklärung benötigt.


Kinderreisepass ausstellbar bis zum 12. Lebensjahr

Kosten: 13,00 € Neuaustellung (Gültigkeit 1 Jahr)

              06,00 € Verlängerung (Gültigkeit 1 Jahr)

  06,00 € Aktualisierung

Bitte bringen Sie mit:
-Ein aktuelles biometrisches Passbild
-Den noch gültigen Kinderreisepass
-Geburtsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, das von der VG Mespelbrunn ausgestellt wird)

-ggf. Einwilligungserklärung (*siehe Erläuterung)
 

Bitte beachten:

Ab dem 10 Lebensjahr muss das Kind zur Beantragung mitkommen.

Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Den Kinderreisepass könne Sie direkt nach der Beantragung mitnehmen.

 

*Einwilligungserklärung

Kommt nur ein Elternteil zu Beantragung mit, muss der andere Elternteil eine Einwilligungserklärung für die Beantragung von Dokumenten unterschreiben.

Besteht für das Kind die alleinige Sorge, muss ein Sorgerechtsnachweis bzw. eine Negativbescheinigung vom Landratsamt vorgelegt werden.

Leben die Eltern seit mindestens sechs Monaten getrennt, wird keine Einwilligungserklärung benötigt.


 

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