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Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z. B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas)

 

Ab dem 15.05.23 ist die Beantragung der Härtefallhilfe für Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten möglich.

 

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter:

 

stmas.bayern.de/energiekrise

 

Für sämtliche Fragen zu den Härtefallhilfen steht Ihnen die Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG bereit, die Sie über 
de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und (089) 59976061122 
erreichen.

Erreichbarkeit der Hotline: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (nicht an bayerischen Feiertagen).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

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