Die Verwaltung hat damit begonnen, die Ankündigungsschreiben für die Verbesserungsbeiträge in der Gemeinde Dammbach zu versenden. Diese werden straßenzugweise versendet. Für einen Teil der Straßen wurden diese bereits versendet, für die übrigen Straßen werden diese innerhalb der nächsten Wochen zur Post gegeben. Es kann daher vorkommen, dass einige Eigentümer schon ein Schreiben erhalten haben, der Brief für Ihr Grundstück aber noch nicht angekommen ist. Es wird aber für jedes Grundstück ein Informationsschreiben versendet.
Auf den Schreiben sind die Flächenberechnungen für das betroffene Grundstück dargestellt. Die Grundstücksfläche richtet sich nach der amtlich hinterlegten Flächengrößen und ist fest vorgegeben. Die Geschossfläche wurde in der Vergangenheit anhand der Bauantragsunterlagen und Lageplänen von der Verwaltung ermittelt. Ein Berechnungsblatt, wie sich die Geschossfläche zusammensetzt, ist jedem Informationsschreiben beigefügt.
Wie die Geschossfläche berechnet wird und welche Flächen beitragspflichtig und beitragsfrei sind, ist in den Informationsschreiben erklärt.
Sollten sich Ihrer Ansicht nach Fehler in der Berechnung befinden, teilen Sie die fehlerhaften Punkte bitte der Verwaltung per Post an das Rathaus Heimbuchenthal oder per Mail an Bauamt@vgem-mespelbrunn.bayern.de mit.
Wir werden die Berechnung darauf prüfen und falls notwendig korrigieren. So können wir vorab eventuelle Fehler korrigieren und den Beitragsbescheiden eine korrekte Berechnung zugrunde legen.
Das Recht, gegen den Beitragsbescheid Widerspruch oder Klage einzulegen, wird davon nicht berührt. Sie können also nach Zugang des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist trotzdem Widerspruch oder Klage einlegen, auch wenn Sie sich vorab an uns gewendet haben.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Fragen zu den Berechnungen am Telefon nicht direkt klären, da wir diese im Nachgang nochmal mit den Bauplänen abgleichen müssen. Daher bietet es sich an, die Einwände gegen die Berechnungen bevorzug in Textform einzureichen.
Die Beitragsbescheide selbst werden nach jetzigem Stand frühestens im zweiten Halbjahr 2027 versendet. Momentan liegen uns die finalen Baukosten für die Maßnahme Frühlingstraße/Zeilacker noch nicht vor. Außerdem kann sich durch die Rückmeldungen auch die Zahl der gesamten Geschossfläche noch ändern.
Da sich der Beitrag pro m² im Wesentlichen aus den Baukosten geteilt durch die insgesamt vorhandenen Geschossflächen und Grundstücksflächen zusammensetzt, können wir momentan noch keine Beitragssätze pro m² benennen.
Für die Zahlung des Beitrags werden Stundungen gewährt werden.