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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans

 

 

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemeinde Heimbuchenthal

die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Sport- und Freizeitgelände Buchrain

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.03.2026 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Sport- und Freizeitgelände Buchrain gebilligt.

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Sport- und Freizeitgelände Buchrain für das Gebiet Sport- und Freizeitgelände Buchrain und die Begründung werden im Internet unter https://www.vgem-mespelbrunn.de/Heimbuchenthal/Aktuelles/Änderung-des-Flächennutzungsplans-Sport-und-Freizeitgelände-Buchrain vom 27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn, Hauptstraße 81, 63872 Heimbuchenthal während der üblichen Öffnungszeiten.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an christina.bathon@vgem-mespelbrunn.bayern.de und bei Bedarf in Textform an Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn, Hauptstraße 81, 63872 Heimbuchenthal oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Sport- und Freizeitgelände Buchrain unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans Sport- und Freizeitgelände Buchrain nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum FNP im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sport- und Freizeitgelände Buchrain“ von Maier Landplan Stand 20.12.2024 (Schutzgut Boden, Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser, Schutzgut Klima und Lufthygiene, Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität), Schutzgut Landschaft, Schutzgut Mensch, Immissionsschutz, Schutzgut Kultur- und Sachgüter, Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter, Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF / FSC-Maßnahmen für die Fauna, Maßnahmen zur Kompensation unvermeidbarer Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild – Ausgleichsflächen, alternative Planungsmöglichkeiten)
  • Grünordnungsplan – Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen (EAR Buchrain) vom 05.02.2026 (Biotopschutz, Ausgleichsflächen, artenschutzrechtliche Maßnahmen, Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF/FCS-Maßnahmen, populationsstützende Maßnahmen)
  • Begründung zum Flächennutzungsplan von Bernd Müller Architekt, Stand 05.03.2026 (Untersuchung alternativer Standorte, Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Umwelt, Artenschutz, Immissionsschutz, Altlasten und Kampfmittel)

 

Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:

  • Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten vom 13.01.2026
  • BUND vom 06.01.2026
  • Untere Naturschutzbehörde Landratsamt Aschaffenburg vom 12.01.2026
  • Regionaler Planungsverband vom 18.12.2025
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 05.01.2026

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter der oben benannten Web-Adresse eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur bei Flächennutzungsplänen:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

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