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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf zur Neuaufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan „Verlängerung Kapellenweg“

 

Der Gemeinderat Heimbuchenthal hat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 mit Erweiterung vom 10.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Verlängerung Kapellenweg“ gefasst.

 

Der Gemeinderat hat danach in der Sitzung vom 11.09.2025 die Abwägung der Stellungnahmen, welche während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangen waren, durchgeführt und den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Verlängerung Kapellenweg“ in der Sitzung vom 11.09.2025 gebilligt.

 

Verfahrensart:

Die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Verlängerung Kapellenweg“ erfolgt im Regelverfahren. Die üblichen Beteiligungsschritte gemäß §§ 3, 4 und 4a BauGB sowie die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB werden sachgemäß durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wurde erstellt. Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung findet Anwendung.

 

 

Lage im Gemeindegebiet:

 

Der Bebauungsplan bezieht sich auf das Gebiet gemäß nachstehendem Lageplan und ist Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses.

 

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Folgende Flurstücke in der Gemarkung Heimbuchenthal liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans:

 

Fl. Nrn. 4300/5, 4435, 4436, 4437, 4438, 4440, 4441, 4441/1, 4441/2 (alle vollständig) sowie 4310/1, 4439, 4445, 4684, 4685, 4686, 4690 (alle teilweise).

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der Gemeindeverwaltung liegen mehrere Anfragen junger Familien vor, die in Heimbuchenthal ein Baugrundstück suchen. Da das Bemühen der Verwaltung, Grundstückseigentümer unbebauter Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage davon zu überzeugen ihre Anwesen an Bauwillige abzugeben, scheiterte, beabsichtigt die Gemeinde nun in Verlängerung des Kapellenweges ein kleines Wohngebiet zu entwickeln, um jungen Familien dringend benötigten Wohnraum anbieten zu können.

 

Offenlage und Möglichkeit der Stellungnahme:

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.09.2026 wurde der Entwurf des neu aufzustellenden Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beschlossen.

 

 

Der Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Verlängerung Kapellenweg“ vom 01.06.2026 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in folgendem Zeitraum aus:

 

22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden im Internet unter  https://www.vgem-mespelbrunn.de/Heimbuchenthal/Aktuelles/ veröffentlicht und sind auch über das Zentrale Landesplanungsportal Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Verlängerung Kapellenweg“ mit Begründung im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 81 in 63872 Heimbuchenthal während der allgemeinen Öffnungszeiten von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten“ zum Bauleitplanverfahren „Verlängerung Kapellenweg“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Heimbuchenthal, 09.06.2026

 

                                                                                               (Siegel)

Christopher Gold

1. Bürgermeister

 

 

Bebauungsplan

Begründung

Umweltbericht

Anlagen

Gutachten

Grünordnungplan

 

 

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Erweiterung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan „Verlängerung Kapellenweg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat Heimbuchenthal hat in seiner Sitzung vom 10.10.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan „Verlängerung Kapellenweg“ gefasst.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf das Gebiet gemäß nachstehendem Lageplan und ist Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses.

 

 

Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches um die Flurnummern 4300/5 (ganz) und 4445 (teilweise) liegen folgende Flurstücke in der Gemarkung Heimbuchenthal im Geltungsbereich des Bebauungsplans:

 

Fl. Nrn. 4300/5, 4435, 4436, 4437, 4438, 4440, 4441, 4441/1, 4441/2 (alle vollständig) sowie 4310/1, 4439, 4445, 4684, 4685, 4686, 4690 (alle teilweise).

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 81 in 63872 Heimbuchenthal während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter                                            www.vgem-mespelbrunn.de/Heimbuchenthal/Aktuelles       eingesehen werden.

 

Der Bebauungsplan wird zweistufig im Regelverfahren durchgeführt. Dementsprechend ist für den Bebauungsplan ein Umweltbericht und ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde darum gebeten, den Geltungsbereich des Bebauungsplans in südöstliche Richtung um die Flurnummern 4300/5 (ganz) und 4445 (teilweise) zu erweitern, um die aktuell eingeschränkte Bebauungsmöglichkeit auf dem Vordergrundstück (siehe Auszug aus dem Bebauungsplan „Oberdorf – Teilgebiet am Kapellenweg“) durch Zusammenlegung der beiden Parzellen zu verbessern.

Die Geltungsbereichserweiterung um ein zusätzliches Baugrundstück stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Arrondierung des Ortsrandes dar.

Heimbuchenthal, 05.11.2024

 

Rüdiger Stenger

1. Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanentwurfs „Verlängerung Kapellenweg" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Heimbuchenthal hat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Verlängerung Kapellenweg“ gefasst.

 

Der Bebauungsplan bezieht sich auf das Gebiet gemäß nachstehendem Lageplan und ist Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses.

 

 

 

Lageplan

 

Folgende Flurstücke in der Gemarkung Heimbuchenthal liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans:

 

Fl. Nrn. 4435, 4436, 4437, 4438, 4440, 4441, 4441/1, 4441/2 (alle vollständig) sowie 4310/1, 4439, 4684, 4685, 4686, 4690 (alle teilweise).

 

Sachverhalt:

Der Gemeindeverwaltung liegen mehrere Anfragen junger Familien vor, die in Heimbuchenthal ein Baugrundstück suchen. Da das Bemühen der Verwaltung, Grundstückseigentümer unbebauter Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage davon zu überzeugen ihre Anwesen an Bauwillige abzugeben, scheiterte, beabsichtigt die Gemeinde nun in Verlängerung des Kapellenweges ein kleines Wohngebiet zu entwickeln, um jungen Familien dringend benötigten Wohnraum anbieten zu können.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet statt in der Zeit vom

 

29.07.2024 bis einschließlich 16.09.2024

 

Sie können die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Verlängerung Kapellenweg“ mit Begründung im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 81 in 63872 Heimbuchenthal während der allgemeinen Öffnungszeiten  einsehen.

 

Der Öffentlichkeit wird innerhalb der Auslegungsfrist Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten“ zum Bauleitplanverfahren „Verlängerung Kapellenweg“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

 

Heimbuchenthal, 22.07.2024

 

                                                                                               (Siegel)

Rüdiger Stenger

1. Bürgermeister

 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bebauungsplan "Verlängerung Kapellenweg"

 

Bebauungsplan

Begründung

Textliche Festsetzungen

 

 

 

 

Da in der letzten Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 22.03.2024 eine im neuen Bebauungsplan enthaltene Flurnummer nicht aufgeführt war, wird der Aufstellungsbeschluss nachfolgend erneut bekannt gemacht:

 

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Verlängerung Kapellenweg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat Heimbuchenthal hat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Verlängerung Kapellenweg“ gefasst.

 

Der Bebauungsplan bezieht sich auf das Gebiet gemäß nachstehendem Lageplan und ist Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses.

 

Lageplan

Folgende Flurstücke in der Gemarkung Heimbuchenthal liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans:

 

Fl. Nrn. 4435, 4436, 4437, 4438, 4440, 4441, 4441/1, 4441/2 (alle vollständig) sowie 4310/1, 4439, 4684, 4685, 4686, 4690 (alle teilweise).

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann zudem im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 81 in 63872 Heimbuchenthal während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde https://www.vgem-mespelbrunn.de/Heimbuchenthal/Aktuelles eingesehen werden.

 

Der Bebauungsplan wird zweistufig im Regelverfahren durchgeführt. Dementsprechend ist für den Bebauungsplan ein Umweltbericht und ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

Sachverhalt:

Der Gemeindeverwaltung liegen mehrere Anfragen junger Familien vor, die in Heimbuchenthal ein Baugrundstück suchen. Da das Bemühen der Verwaltung, Grundstückseigentümer unbebauter Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage davon zu überzeugen ihre Anwesen an Bauwillige abzugeben, scheiterte, beabsichtigt die Gemeinde nun in Verlängerung des Kapellenweges ein kleines Wohngebiet zu entwickeln, um jungen Familien dringend benötigten Wohnraum anbieten zu können.

 

Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

Heimbuchenthal, 18. März 2024

 

Rüdiger Stenger

1. Bürgermeister

 

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