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Winterdienst in der Gemeinde Mespelbrunn

 

Informationen zum Winterdienst in Mespelbrunn

Zuständigkeiten
Für die Räumung der Hauptstraße (Staatsstraße 2308) und der Würzburger Straße (Staatsstraße 2312) ist die Straßenmeisterei der Bayerischen Straßenbauverwaltung zuständig.
Der Räum- und Streudienst der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze ist Aufgabe unseres Bauhofes und erfolgt nach einem jährlich neu überarbeiteten Winterdienstplan. Im Dienstplan sind die gesetzlichen Vorgaben entsprechend der Gefahrenstufen und der Verkehrsbedeutung bzw. Gefährlichkeit der Straßenstellen berücksichtigt. In einer festgelegten Reihenfolge werden die Steigungsstrecken, die Gehwegflächen zu und vor öffentlichen Gebäuden und zur Arztpraxis, Fußwege sowie die Bushaltestellen geräumt. Bei der Festlegung der Fahrtrouten werden zusammenhängende Fahrstrecken angestrebt.

Eingeschränkter Winterdienst in Mespelbrunn

Bitte beachten Sie, dass ebene Nebenstrecken nicht geräumt werden, sondern nur die im Streudienst festgelegten verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen (Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2013).

Parkverhalten bei anstehenden Schneefällen

Leider stehen die Fahrer unserer Räumfahrzeuge jedes Jahr vor dem Problem, dass parkende Fahrzeuge den Winterdienst erheblich behindern. Vor allem wegen Fahrzeugen, die in schmalen Straßen, an Steigungsstrecken oder unzulässigerweise an Wendeplätzen am Ende von Straßen abgestellt werden, gibt es oftmals kein Durchkommen. Solche zugeparkten Straßen müssen dann notgedrungen ungeräumt bleiben.

Parken Sie deshalb bei anstehenden Schneefällen bitte möglichst nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen, sondern auf Ihrem Privatgrund. Wenn ein Parken auf der Straße nicht zu vermeiden ist, achten Sie bitte darauf, dass dies nicht im Einmündungsbereich oder Kreuzungsbereich von anderen Straßen ist, auf Wendehämmern und in schmalen Straßen.

Räumpflicht der Anlieger

Das Räumen und Streuen der Gehwege bzw. eines Seitenstreifens (bei Straßen ohne Gehweg) ist Aufgabe der jeweiligen Anlieger. Die Sicherungsflächen sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn-und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt). Die Sicherheitsmaßnahmen sind bis Einbruch der Dunkelheit so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Bitte lagern Sie geräumten Schnee nicht entlang des Straßenraums, sondern in Ihrem Garten oder auf sonstigen Privatflächen, wo dies weder den Straßenverkehr noch den Nachbarn stört.  Der Ärger ist groß, wenn der durchfahrende Schneepflug den Schnee dann vom Straßenrand wieder auf Ihren gerade geräumten Gehweg schiebt. Halten Sie Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege frei.

Streugutbehälter

Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass das im Ortsbereich hauptsächlich an den Steigungsabschnitten in gesonderten Behältern gelagerte Streugut ausschließlich zum Streuen der jeweiligen Steigung genutzt werden darf. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht zulässig.

Unsere Bauhofmitarbeiter sind gerne für Sie im Einsatz, damit Sie im Winter gut und sicher auf unseren Straßen unterwegs sein können. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass nicht überall sofort gestreut und geräumt werden kann und dass besonders bei extremen Witterungsverhältnissen Engpässe entstehen, die ein wenig Geduld und Toleranz erfordern.

Bitte helfen Sie mit, dass unsere Mitarbeiter Schnee und Eis schnell und effektiv beseitigen können. Dies kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.

Herzlichen Dank im Voraus und kommen Sie sicher durch den Winter!

Steffi Fuchs
1. Bürgermeisterin

 

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