Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) Bodenrichtwerte Stand 31.12.2016.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwertzonen – Stand 31.12.2016 – gemäß § 196 BauGB beschlossen.
Mit dem Schreiben vom 23.05.2017 wurden den Gemeinden Dammbach, Heimbuchenthal und Mespelbrunn die Ortspläne mit Bodenrichtwertzonen und das Bodenrichtwertverzeichnis übermittelt.
Hinweis: Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Die Bodenrichtwerte stehen ab sofort für jedermann unter der Internetseite
http://www.bodenrichtwerte.bayern.de/
zur Einsicht zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerne auch per E-Mail: Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.