Menü

Informationen zur Grundsteuer - Anzeige von Änderungen

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer: Änderungen am Grundbesitz melden

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind Sie gesetzlich verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt anzuzeigen. ​ Dazu zählen beispielsweise Änderungen der Größe, Nutzung oder Eigentumsverhältnisse. ​ Bitte beachten Sie, dass diese Meldung bis spätestens 31. März des Folgejahres erfolgen muss, da sie die Berechnung der Grundsteuer beeinflusst. ​

Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer und die erforderlichen Formulare unter www.grundsteuer.bayern.de.

 

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir nur essenzielle Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung