Bitte bringen Sie mit:
-Ein aktuelles Ausweisdokument
-Eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Diese muss Ihr Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben. Damit bestätigt er, dass Sie tatsächlich in die Wohnung gezogen sind, in der Sie sich anmelden.
Die Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier herunterladen oder ausdrucken.
Wenn ein Kind angemeldet werden soll, muss der Elternteil, der bei der Beantragung nicht anwesend ist, eine Einwilligungserklärung schreiben.
Wenn für das Kind alleiniges Sorgerecht besteht, muss der andere Elternteil keine Einwilligungserklärung schreiben. Das alleinige Sorgerecht muss dann aber nachgewiesen werden.