Menü

Sanierung der Ortsdurchfahrt Mespelbrunn

Das Staatliche Bauamt und die Gemeinde Mespelbrunn sanieren gemeinsam den Teilabschnitt 2.1 der Ortsdurchfahrt Mespelbrunn (Staatstraße 2312).

Länge Bauabschnitt: ca. 1.000 Meter, zwischen Hauptstraße 114 und Hauptstraße 202.

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Baufortschritt.

 

 

23.03.2023 | Arbeiten in Baufeld 7 (Hauptstraße 192 - 202) nähern sich ihrem Ende

Die Arbeiten im Baufeld 7 schreiten voran. Der Einbau der Asphaltdecke ist geplant für 30./31.03.2023.
In KW14 soll der Gehwegbereich gepflastert werden. Voraussichtlich ab 11.04.2023 sollen die Arbeiten im Baufeld 8 (gegenüberliegend dem jetzigen Baufeld 7) beginnen. Die betroffenen Anwohner werden im Vorfeld von der Baufirma informiert.

 

20.02.2023 | Wieder halbseitige Sperrung der Staatsstraße 2308 ab Mittwoch, 22.02.2023

Die Straßenbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Mespelbrunn sind nach der Winterpause wieder aufgenommen worden. Während die Pflasterarbeiten im nördlichen Abschnitt des Sanierungsbereichs fast abgeschlossen sind, werden die Arbeiten an der Fahrbahn am Mittwoch, 22.02.2023 wieder aufgenommen. Um die Asphaltschichten der Fahrbahn im neuen Baufeld zu erneuern, muss die Staatsstraße 2308 wieder halbseitig gesperrt werden. Die Einschränkung beginnt auf Höhe Anwesen Hauptstraße 192 und endet nach circa 150 Metern hinter der Einmündung zur Jägerstraße. Der Verkehr wird, wie bisher in den anderen Abschnitten auch, mittels einer Baustellenampel wechselseitig einstreifig an der Baustelle vorbeigeführt.

Im Zuge der Maßnahme werden in diesem Bereich die Gehwege, Einmündungen, Zufahrten und Fahrbahnen sowie die Parkstreifen grundhaft erneuert. Aktuell wird die Seite in Fahrtrichtung Heimbuchenthal erneuert. Danach wird der Verkehr umgelegt und der Straßenraum in der Fahrtrichtung Hessenthal saniert.

Die Baumaßnahmen dauern voraussichtlich bis Mai 2023. Für die entstehenden Behinderungen während der Bauzeit bittet das Staatliche Bauamt Aschaffenburg alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis. Die Nutzung der Zufahrten zu den angrenzenden Grundstücken ist im genannten Zeitraum nicht immer möglich.

 

 

 

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir nur essenzielle Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung