Menü

Stundungsantrag

Hier finden Sie den Stundungsantrag für die Gemeinde Mespelbrunn.

 Stundungsantrag

Informationen zum Stundungszins:

Die Verzinsung für KAG-Stundungen liegt bei 2%-Punkten über dem

von der Bundeszentralbank festgesetzten Basiszinssatz, der momentan

bei -0,88 % (Stand: 30.06.2021) liegt.

Da dieser halbjährlich neu festgesetzt wird, ist es erst am Ende der jeweiligen

Stundung möglich, einen endgültigen Zinsbescheid zu erlassen.

Die Zinsen werden zusammen mit der letzten Stundungsrate abgebucht, bzw.

zur Zahlung fällig!

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeszentralbank!

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir nur essenzielle Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung